Zwei Jugendliche liegen Kopf an Kopf auf einem Holzsteg drubig-photo - Fotolia.com

Sex & Partnerschaft

Geschlechtsverkehr ist ab dem 14. Lebensjahr erlaubt. Jeder entscheidet selbst, wann und mit wem sie (oder er) Sex haben möchte. Sex gegen den Willen des anderen ist strafbar.

Mit 18 Jahren wird man volljährig und voll geschäfts- und handlungsfähig. Ab diesem Zeitpunkt darf man auch heiraten. Für eine Heirat vor dem 18. Lebensjahr muss man sich vom Gericht für ehemündig erklären lassen: man muss für diese Ehe reif erscheinen und der/die zukünftige Ehepartner/in muss bereits volljährig sein. Außerdem muss der/die Obsorgeberechtigte zur Eheschließung zustimmen.

Im Falle einer anderen Staatsbürgerschaft kann hinsichtlich der Voraussetzung für eine Eheschließung zum Teil das jeweilige fremde Recht gelten. Dies aber nur, wenn nicht gegen inländische Wertevorstellungen verstoßen wird. Beispielsweise sind „Kinderehen“ in Österreich nicht möglich.

Eine Ungewollte Schwangerschaft im jugendlichen Alter ist oft eine schwierige, aber keine ausweglose Situation. Beratungsstellen und die Kinder- und Jugendhilfe helfen weiter.