Trauriger Bub; im Hintergrund streitende Eltern WavebreakmediaMicro - Fotolia.com

Wenn Eltern sich trennen

Eine Trennung ist für die ganze Familie eine schwierige Zeit, besonders aber für die Kinder. Für ein Kind ist es daher besonders wichtig, dass es weiß: Auch nach der Trennung sind meine Eltern weiterhin als Mutter und Vater für mich da. Wenn sich ein Paar trennt, hat es sich als Elternpaar weiterhin um die Angelegenheiten seiner Kinder zu kümmern. Eltern sollen sich über wichtige Belange einigen – und dies in einer Art und Weise, die für ein Kind möglichst wenig belastend ist.

Selbst wenn die Eltern sich in gutem Einvernehmen trennen, sind wichtige Dinge zu regeln:

Obsorge

Grundsätzlich bleibt jene Obsorgeregelung aufrecht, die vor der Trennung/Scheidung gültig war. Änderungen müssen bei Gericht beantragt werden.

Wenn der gemeinsame Haushalt aufgelöst wird, ist zu entscheiden, wo das Kind künftig hauptsächlich leben wird. Bei gemeinsamer Obsorge ist diese Entscheidung schriftlich beim zuständigen Bezirksgericht zu vereinbaren.

Unterhalt

Wenn ein Elternteil nicht mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, ist er zur Zahlung von „Alimenten“ (= Geldunterhalt) verpflichtet. Eine schriftliche Vereinbarung über die Unterhaltshöhe gewährt allen Beteiligten mehr Sicherheit. Eine solche Vereinbarung kann kostenlos bei der Kinder- und Jugendhilfe abgeschlossen werden. Sie kann aber auch beim zuständigen Gericht (tw. kostenpflichtig) abgeschlossen werden. Wenn kein Einvernehmen besteht, muss bei Gericht beantragt werden, die Alimente festzusetzen.

Kontaktrecht

Jedes Kind und jeder Elternteil haben das Recht auf regelmäßige persönliche Kontakte („Besuchsrecht“). Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung, wie das Kontaktrecht ausgeübt wird, also wie häufig und in welcher Form die Kontakte stattfinden. Dies ist abhängig vom Alter und den Bedürfnissen und Wünschen des Kindes, aber auch von den Möglichkeiten der Elternteile. Die Kontakte sollen das Kind und die Eltern möglichst einvernehmlich regeln. Dabei sollten sowohl Zeiten für die Betreuung des Kindes im Alltag als auch in dessen Freizeit eingeplant sein.

Was Sie sonst noch wissen sollten...

  • Auch wenn Unterhalt unregelmäßig, unvollständig oder gar nicht geleistet wird, hat das Kind, aber auch der andere Elternteil weiterhin das Recht auf persönlichen Kontakt. Umgekehrt ist Unterhalt auch dann zu leisten, wenn der Kontakt zum Kind schwierig oder nicht möglich ist.
  • Während der Ausübung des Kontaktrechts hat der jeweilige Elternteil die Verantwortung für das Kind und vertritt auch den mit der Obsorge betrauten Elternteil in Angelegenheiten des täglichen Lebens, soweit es die Umstände erfordern.
  • Der Elternteil, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, hat den anderen Elternteil von wichtigen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, rechtzeitig zu verständigen, damit dieser sich dazu äußern kann.
  • Nicht nur Eltern, auch Großeltern oder andere besonders vertraute Personen (z.B. Geschwister, Tanten und Onkeln, Stief- oder Pflegeeltern) haben nach einer Trennung ein Recht auf Kontakt zum Enkelkind (Geschwister, Neffen etc.), wobei Kontaktrechte zu Eltern diesen vorgehen - und auch zeitlich umfangreicher sind.
  • Das Gericht kann zur Klärung der Obsorge und des Kontaktrechtes die Familiengerichtshilfe beiziehen. In strittigen Fällen kann die Familiengerichtshilfe auch als Vermittler („Besuchsmittler“) zur Regelung und Durchsetzung des Kontaktrechtes eingesetzt werden. Wenn es im Interesse des Kindes notwendig ist, kann auf Antrag das Gericht auch eine geeignete und dazu bereite Person bestimmen, die bei den Besuchskontakten dabei ist (Besuchsbegleitung). Dies kann in manchen Fällen kostenpflichtig sein.
    Linktipp: Weitere Infos zur Familiengerichtshilfe unter www.help.gv.at

 

Wo man sich informieren kann

In all diesen Belangen steht die Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung, sofern ein unter-18-jähriges Kind von der Trennung oder Scheidung betroffen ist.

Kostenlose rechtliche Beratung wird bei Gericht (Sprechtag Bezirksgericht) angeboten.

Auch Beratungsstellen wie Familienberatung oder Frauenberatung bieten rechtliche und psychologische Unterstützung an.

Für eine einvernehmliche Scheidung ist eine verpflichtende Elternberatung Voraussetzung. In dieser Beratung stehen die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund.

Speziell für Kinder, die unter der Trennung der Eltern leiden, gibt es beim Verein Rainbows Einzel- und Gruppenangebote sowie Beratung, z.B. durch die KiJA OÖ oder Rat auf Draht.