Alleine Wohnen
Bis zur Volljährigkeit haben Eltern das Recht, den Wohnort ihres Kindes zu bestimmen. Wenn die Eltern einverstanden sind, ist es möglich, auch schon vor dem 18. Geburtstag von zu Hause auszuziehen. Die Eltern müssen auch dann – wenn ihr Kind noch nicht selbsterhaltungsfähig ist – weiterhin für den Unterhalt aufkommen - aber nicht wie bisher in Naturalien wie Kleidung, Essen oder Schulsachen, sondern mit einem bestimmten Geldbetrag.
Sind Eltern dagegen, dass ihr Kind auszieht, haben sie unter Umständen das Recht, es nach Hause zurückzuholen, ev. sogar mit Hilfe der Polizei. Wenn ihr Kind ohne ihr Einverständnis ausgezogen ist, sind sie auch nicht verpflichtet, Geldunterhalt zu bezahlen. Sie müssen aber, wie schon bisher, für die Lebensbedürfnisse in Form von Naturalien (Kleidung, Essen, Schulsachen,…) aufkommen.
Hatte ein Jugendlicher einen wichtigen Grund, gegen den Willen der Eltern von zu Hause auszuziehen (z.B. wegen Gewaltanwendung), so steht ein Unterhaltsanspruch in Form von Geldleistungen zu. In diesem Fall kann ein Jugendlicher das Gericht anrufen.
Eltern dürfen ihr Kind bis es 18 Jahre alt ist, nicht „von zu Hause hinauswerfen“.