Bub zielt mit einer Steinschleuder Markus Bormann - Fotolia.com

Wenn ein Schaden entsteht

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres haften Jugendliche für den Ersatz eines Schadens, den sie rechtswidrig verursacht haben. Die Eltern haften dann, wenn sie die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Die Aufsichtspflicht hängt vom Alter ab: Je älter Kinder werden, desto geringer wird die Aufsichtspflicht.

Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind Jugendliche nicht strafmündig, das heißt, sie können für ihr Verhalten nicht gerichtlich bestraft werden. Ab dem 14. Lebensjahr ist man deliktsfähig, allerdings gelten für Jugendliche andere Regeln als für Erwachsene (Jugendgerichtsgesetz).

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