Rosa Sparschwein auf einer Kinderhand Sunny studio - Fotolia.com

Rund ums Geld

  • Kindern bis zum 7. Lebensjahr sind nur kleinere Einkäufe des täglichen Lebens erlaubt (z.B. Jause kaufen).
  • Zwischen dem 7. und dem 14. Lebensjahr muss der gesetzliche Vertreter (das sind in der Regel die Eltern) allen Geschäften außerhalb des Taschengeldbereichs sein OK geben. Erst mit der (nachträglichen) Zustimmung der Eltern ist das Geschäft rechtswirksam.
  • Ab dem 14. Lebensjahr darf ein junger Mensch grundsätzlich über sein Einkommen (z.B. Lehrlingsentschädigung) frei verfügen und auch über Sachen, die ihm zur freien Verfügung überlassen wurden.

Solange man als Jugendlicher über kein Einkommen verfügt und nicht selbsterhaltungsfähig ist, müssen die Eltern für Unterhalt sorgen. Wohnen Eltern und Kind im gemeinsamen Haushalt, besteht Anspruch auf Naturalunterhalt (Wohnen, Lebensmittel, Kleidung, ...). Besteht kein gemeinsamer Haushalt, dann wird der Unterhalt in Geld bezahlt.

Eltern bekommen für ihre Kinder Familienbeihilfe. Wenn ein Jugendlicher bereits in einem eigenen Haushalt lebt und die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, kann der Jugendliche die Familienbeihilfe selbst beantragen und beziehen.