Ungewollte Schwangerschaft
Sie sind schwanger und wissen nicht mehr weiter? Die Kinder- und Jugendhilfe bietet Beratung und Unterstützung an.
Gemeinsam Lösungen entwickeln
Eine unerwartete Schwangerschaft kann Ängste und Sorgen auslösen und die Situation im ersten Moment ausweglos erscheinen lassen. Wenn Sie sich in dieser schwierigen Lebenslage befinden, können Sie bei der Kinder- und Jugendhilfe ein anonymes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dabei können Sie vertraulich über Ihre Situation sprechen und Ihre Fragen und Anliegen klären.
Wichtig ist, dass Sie alle nötigen Informationen erhalten, um die Entscheidung treffen zu können, ob Sie das Kind zur Welt bringen wollen oder nicht. Sobald Sie Ihren Weg gewählt haben, werden die nächsten Schritte besprochen. Bei Bedarf wird Kontakt zu anderen Einrichtungen, wie dem Krankenhaus oder einer speziellen Beratungsstelle, aufgenommen.
Wenn Sie sich dazu entschließen, das Kind zur Welt zu bringen, gibt es mehrere Möglichkeiten, wer für das Kind in Zukunft sorgt und wie es aufwachsen kann. Sie entscheiden für sich und abhängig von Ihrer derzeitigen Situation, ob Sie Ihr Kind selbst betreuen können, welche Hilfe Sie dazu benötigen oder ob andere Personen wie Pflege- oder Adoptiveltern gesucht werden sollen. Hier finden Sie Informationen über die unterschiedlichen Möglichkeiten und zu Ansprechpersonen:
Hilfe aus Ihrer eigenen Lebenswelt
Sie möchten, dass Ihr Kind bei Ihnen lebt, glauben aber, dass Sie das alleine nicht schaffen? Dann können gemeinsam helfende Personen aus Ihrem Umfeld gesucht werden. Vielleicht kann jemand aus Ihrer Familie, Ihrem Freundeskreis oder aus der Nachbarschaft Aufgaben in der Pflege und Erziehung Ihres Kindes übernehmen. Auch die Kinder- und Jugendhilfe bietet Hilfeleistungen an und übernimmt dafür die Kosten. Mit dieser Begleitung sollen Sie für die Aufgabe als Mutter so gestärkt werden, dass Sie selbst für Ihr Kind sorgen können.
Bei unter 18-jährigen unverheirateten jungen Frauen übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe die gesetzliche Vertretung des Kindes (= Obsorge), beispielsweise unterschreibt diese vorübergehend bei einer Namensänderung oder beim Antrag für einen Reisepass. Alle Aufgaben, die für eine gesunde und sichere Entwicklung des Babys im Alltag wichtig sind, wie Füttern, Baden, Windel wechseln und Untersuchungen für den Mutter-Kind-Pass, bleiben weiterhin bei der jungen Mutter bzw. dem Vater. Diese/r wird bei der sogenannten Pflege und Erziehung von der Familie und Freunden unterstützt und von einem/einer Sozialarbeiter/in begleitet. Weitere Informationen zum Thema Obsorge finden Sie hier: https://www.kinder-jugendhilfe-ooe.at/275.htm)
Familiäre Betreuung, Pflegeeltern und Adoption
Wenn Ihr Kind derzeit nicht bei Ihnen leben kann und es noch unsicher ist, ob Sie es vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt zu sich nehmen können, ist die Betreuung in einer anderen Familie ein möglicher Weg. Die Pflege und Erziehung können sowohl Personen aus Ihrem Umfeld, wie die Großeltern oder nahestehende Personen, übernehmen, oder es werden von der Kinder- und Jugendhilfe fachlich ausgebildete Pflegeeltern gesucht. Dadurch können Sie weiterhin persönlichen Kontakt zu Ihrem Kind haben und (in gemeinsamer Absprache mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Pflegefamilie) an seinem Leben teilhaben.
Bei einer Adoption entscheiden Sie sich dazu, Ihre Elternrechte an Adoptiveltern zu übergeben, und Ihr Kind wächst dauerhaft bei anderen Eltern auf. Weil eine Adoption eine weitreichende Entscheidung für Sie, Ihr Kind und die Adoptiveltern bedeutet, die sehr gut überlegt werden muss, dauert es auch einige Zeit, bis das Gericht einer Adoption zustimmt. Ob und welche Informationen an Sie bzw. die Adoptiveltern und das Kind weitergegeben werden, hängt von der Adoptionsform ab. Die Kinder- und Jugendhilfe berät Sie gerne über die verschiedenen Formen der Adoption und deren rechtliche Auswirkungen.
Anonyme Geburt
In allen Krankenhäusern Oberösterreichs können Mädchen und Frauen anonym, unter geschützten Bedingungen und mit medizinischer Betreuung ihr Kind zur Welt bringen.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes sollten Sie sich sobald wie möglich im Krankenhaus Ihrer Wahl melden und bekanntgeben, dass Sie anonym entbinden möchten. Sie können alle notwendigen Untersuchungen während der Schwangerschaft kostenlos in Anspruch nehmen, auch wenn Sie weder Ihren Namen bekanntgeben noch einen Ausweis vorlegen.
Schon während der Schwangerschaft können Sie sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden, wenn Sie sich über Unterstützungsmöglichkeiten informieren wollen. Achten Sie bitte auch hier darauf, Ihren Namen nicht zu nennen, sodass Sie anonym bleiben, damit Ihnen alle Wahlmöglichkeiten offenstehen.
Wenn das Baby zur Welt gekommen ist, übernimmt bei einer anonymen Geburt die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge und kümmert sich um einen guten Betreuungsplatz. Erst nach einer 14-tägigen Wartefrist wird ein Adoptionsverfahren eingeleitet.
Babynest (Babyklappe)
Manchmal bringen Frauen in einer Krisensituation ihr Baby allein und ohne medizinische Hilfe zur Welt. Wenn sie aufgrund einer Notlage ihr Kind nicht behalten können, gibt es die Möglichkeit, das Neugeborene anonym in einem Babynest abzugeben. Dies ist ein sicherer, warmer Raum in einem Krankenhaus, wo das Baby sofort medizinisch versorgt wird. Sie machen sich damit auch nicht strafbar. Das Baby gilt dann als Findelkind und nach einer 14-tägigen Wartefrist wird ein Adoptionsverfahren eingeleitet.
In Oberösterreich ist an vier Krankenhäusern ein Babynest eingerichtet. In der unten stehenden Linkliste finden Sie Informationen über den genauen Ablauf, eine Wegbeschreibung sowie Ansprechpartnerinnen im Krankenhaus, die Ihnen Beratung anbieten.
Ein Zeichen der Erinnerung
Wenn Sie sich dazu entschließen, in Zukunft keinen Kontakt zum Kind zu haben, gibt es verschiedene Wege, damit Sie sich als Mutter von Ihrem Kind verabschieden können. Ein persönlicher Gegenstand, ein Kuscheltier und ein Brief von Ihnen können für das Kind sehr bedeutsam sein. Es dient als Bestandteil seiner Herkunft und Biografie und als wertvolles und liebevolles Zeichen von jener Frau, die diesem Kind das Leben geschenkt hat.
Schwangerschaftsabbruch
Stellt die Geburt des Kindes keine Option für Sie dar und ein Schwangerschaftsabbruch gilt für Sie als einziger Ausweg, so kann dieser in Österreich bis zum 3. Schwangerschaftsmonat straffrei erfolgen. Bei unter 14-jährigen ist dafür die Einwilligung einer/eines Erziehungsberechtigten notwendig. Gegen den Willen der betroffenen Frau kann grundsätzlich kein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden − außer bei Lebensgefahr.
Ein Schwangerschaftsabbruch darf grundsätzlich nur von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden. Informationen über Methoden, Kosten und Stellen, an die man sich wenden kann, finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums und im Informationsblatt des Kepler-Universitäts-Klinikums.