Drei mit Gesichtern bemalte Kinderhände Sunny studio - Fotolia.com

Jobs

Die Kinder- und Jugendhilfe bietet ein breites Betätigungsfeld für Menschen, die mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien arbeiten möchten. Die Aufgaben reichen von der Klärung des Hilfebedarfs über die konkreten Hilfeleistungen in den Familien bis hin zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe

Familiensozialarbeit

Die SozialarbeiterInnen stehen für Beratungen zur Verfügung, klären Hilfebedarfe der Familien, Kinder und/oder Jugendlichen, führen selbst Hilfen durch oder begleiten Familien für die Dauer der eingesetzten Hilfen. 

Das Hauptaugenmerk der Kinder- und Jugendhilfe liegt immer auf dem Hilfebedarf. Der Schutz des Kindeswohles erfordert aber immer wieder auch Eingriffe in das Familienleben. Regelmäßige Supervision und Weiterbildung unterstützen die SozialarbeiterInnen, diese Herausforderungen gut zu bewältigen.

Schulsozialarbeit der Kinder- und Jugendhilfe (SuSA)

SozialarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen Familien, damit ihre Kinder den Schulalltag gut bewältigen können. Dafür ist eine gute Zusammenarbeit von SozialarbeiterInnen und Lehrkräften Voraussetzung.

Jede/r "SuSA" ist für 4 bis 6 Schulen zuständig. Einmal pro Woche haben sie dort für die Sorgen von SchülerInnen und PädagogInnen (aber auch von Eltern) ein offenes Ohr. Konkrete Hilfestellungen werden gemeinsam mit den Familien geplant.
Wenn die Hilfe der SchulsozialarbeiterInnen alleine nicht ausreicht, arbeiten sie eng mit den FamiliensozialarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe zusammen.

Ausbildung

Voraussetzung für die Arbeit als Familien- oder SchulsozialarbeiterIn ist die Absolvierung eines Fachhochschul-Studiengangs Soziale Arbeit (bzw. einer der entsprechenden Vorgänger-Ausbildungen).

Linktipp: Fachhochschule - Studiengang "Soziale Arbeit"

Private Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Rund 1.100 MitarbeiterInnen sind in diesem Bereich tätig, z.B. in sozialpädagogischen Einrichtungen, in der ambulanten Arbeit mit Familien, Mutter-Kind-Einrichtungen, Notschlafstellen für Jugendliche oder bei Streetwork. In diesem breiten Aufgabenfeld sind verschiedenste Berufsqualifikationen gefragt. Konkrete Informationen dazu erhalten Sie beim jeweiligen Betreiber.

Für die Arbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen bzw. in der Sozialpädagogischen Familienbetreuung finden Sie eine Auflistung der Qualifikationsvoraussetzungen in der "Richtlinie Angebot Vollversorgung" (S. 48) bzw. in der "Richtlinie Sozialpädagogische Familienbetreuung" (S. 22). Ab 1.2.2022 können unter bestimmten Voraussetzungen auch Personen als sozialpädagogische Fachkräfte beschäftigt werden, die über eine staatlich anerkannte und gesetzlich geregelte Ausbildung verfügen, die zur beruflichen Tätigkeit in den Bereichen Unterricht, Erziehung, Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen berechtigt. Konkrete Informationen dazu erhalten Sie beim jeweiligen Betreiber.

Eine wichtige Leitausbildung im Bereich der Sozialpädagogik ist der Lehrgang Akademische/r FachbetreuerIn in der Kinder- und Jugendhilfe an der Fachhochschule OÖ.

Linktipp: Fachhochschule - Lehrgang "Akademische/r sozialpädagogische/r FachbetreuerIn"

 

 

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