Mädchen unter einem großen roten Regenschirm © Miredi - Fotolia.com

Sorge um ein Kind

Manchmal wissen sich Eltern keinen Rat mehr, weil ihr Kind einfach nur macht, was es will. Sie haben alles versucht, jedoch ohne Erfolg. Vielleicht sind auch die Sorgen um den Arbeitsplatz, ums fehlende Geld oder der ständige Streit mit dem Partner so belastend, dass nicht genug Kraft bleibt, um sich auch noch mit einem trotzenden oder pubertierenden Kind auseinanderzusetzen.
Oft reicht es dann aus, sich Rat von Fachleuten zu holen. Manchmal wird auch mehr an Hilfe benötigt.

Die Kinder- und Jugendhilfe Ihres Bezirkes weiß, wo Sie die für Sie passende Hilfe bekommen. Oder Sie wenden sich direkt an eine Familienberatungsstelle oder ein Kinderschutzzentrum. Von allen Stellen wird Ihre Sorge ernst genommen und Ihnen Möglichkeit zur Aussprache gegeben.

Manchmal macht man sich Sorgen um ein anderes Kind, weil man bemerkt, dass es von seinen Eltern nicht gut versorgt wird. Ein kleines Kind, das stundenlang unbeaufsichtigt zu Hause ist. Ein Nachbarkind, das mit Ohrfeigen „erzogen“ wird. Und mit den Eltern ist einfach nicht zu reden...

Auch mit diesen Sorgen können Sie sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Wenn nötig, auch anonym.

Manchmal macht man sich Sorgen um ein Kind, für das man beruflich Verantwortung trägt, zum Beispiel als Lehrkraft, wenn sich Anzeichen von Vernachlässigung durch mangelhafte Kleidung, fehlende Jause, fehlende Hausaufgaben, ständige Übermüdung bemerkbar machen. Oder wenn ein Kind von zu Hause erzählt und dabei Situationen schildert, die nicht sein dürfen.

Dann sollten Sie sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Nicht jeder Verdacht erweist sich als zutreffend. Die Kinder- und Jugendhilfe klärt ab, ob ein Hilfebedarf besteht, oder ob das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Eine Kindeswohlgefährdung ist im Gesetz folgendermaßen definiert: (Wenn) Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden (...) oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist. Das Wohl eines Kindes kann also auf verschiedenen Ebenen gefährdet sein.

Vernachlässigung

Ein Kind kann körperlich, aber auch emotional vernachlässigt werden. Mangelnde Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit und Kleidung, unzureichende Körperhygiene oder mangelnde medizinische Versorgung sind meist leichter wahrzunehmen. Manche Kinder erfahren aber auch keine Wärme und Zuwendung, sie werden nicht ausreichend beaufsichtigt oder zu wenig gefördert für ihre altersgemäße Entwicklung.

Misshandlung

Physische / Körperliche Misshandlung: Darunter fallen Gewalthandlungen und schwere Züchtigungen wie zum Beispiel Ohrfeigen, Schlagen mit Gegenständen, Stoßen, Beißen, Treten, an den Haaren ziehen, ...

Psychische / Emotionale Misshandlung: Davon spricht man, wenn ein Kind dauerhaft zurückgewiesen, entwertet, verspottet, bedroht oder genötigt wird, aber auch wenn es ständig Liebesentzug erfährt oder isoliert wird. Psychische Misshandlung ist die häufigste Form, aber auch schwerer zu identifizieren. Viele Kinder erleben sie täglich.

Eine Form der psychischen Gewalt ist die miterlebte Gewalt. Dies ist dann der Fall, wenn die körperliche Gewalt nicht unmittelbar am Kind ausgeübt wird, sondern an wichtigen Menschen im Umfeld. Das Kind wird beispielsweise Zeuge von Gewalt zwischen den Eltern.

Sexueller Missbrauch

In der Fachwelt wird heute meist der Begriff der sexualisierten Gewalt verwendet. Sie umfasst alle sexuellen Handlungen, die einem Kind aufgedrängt oder aufgezwungen werden.

Erwachsene befriedigen sich bewusst und absichtlich am Körper eines Kindes oder lassen sich von einem Kind befriedigen. Dabei spielt das Gefühl von Macht und Überlegenheit eine Rolle.

Sexueller Missbrauch beginnt beispielsweise mit der Beobachtung des Kindes beim Ausziehen/Baden, mit dem Zeigen der eigenen Genitalien und reicht bis zu sexualisierten Küssen, Selbstbefriedigung in Anwesenheit des Kindes, Zeigen oder Herstellen von pornographischen Bildern und Videos, Eindringen in Scheide / After des Kindes oder Kinderprostitution.

Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung besteht für verschiedene Berufsgruppen eine Mitteilungspflicht. Praktische Hilfestellungen für solche Situationen sind unter Infos für PädagogInnen zusammengefasst.