Vater mit seinem Kind am Arm olesiabilkei - Fotolia.com

Vaterschaft

Bei verheirateten Eltern gilt der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes. Wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist die Feststellung der Vaterschaft für ein Kind wichtig, weil ein Kind gegenüber seinem Vater bestimmte Rechte hat - vor allem den Anspruch auf Unterhalt und ein gesetzliches Erbrecht.

 

Die Mutter (oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter des Kindes) hat daher den gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Vaterschaft festgestellt wird. Die Mutter hat allerdings auch das Recht, den Namen des Vaters nicht bekanntzugeben. Wenn ein halbes Jahr nach Geburt eines Kindes kein Vater im Geburtenbuch vermerkt ist, nimmt die Kinder- und Jugendhilfe mit der Mutter des Kindes Kontakt auf, um nachzufragen, ob sie ev. bei der Klärung der Vaterschaft Hilfe braucht.

 

Wird auf die Feststellung der Vaterschaft verzichtet, so hat das nicht nur Auswirkungen auf Unterhalt und Erbrecht. Das Kind und der Vater haben dadurch grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf gegenseitigen Kontakt. Die Eltern haben damit auch keine Möglichkeit auf gemeinsame Obsorge.

 

Eltern sollten außerdem berücksichtigen, dass es für ein Kind wichtig ist, seine Wurzeln zu kennen. Dazu gehört auch, zu wissen, wer sein Vater ist.

Wo kann ich die Vaterschaft anerkennen?

Der Vater kann seine Vaterschaft beim Standesamt, der Kinder- und Jugendhilfe, beim Gericht oder beim Notar oder auch im Ausland bei einer österreichischen Botschaft (Konsulat) anerkennen. Dazu braucht er seine Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Personalausweis (Pass) und Meldezettel. Er scheint in der Folge in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater auf.

Ist der Vater nicht volljährig, benötigt er für das Vaterschaftsanerkenntnis die Unterschrift seiner gesetzlichen Vertreter (das sind in der Regel seine Eltern).

Eine Vaterschaft kann unabhängig vom Aufenthaltsort des Vaters anerkannt werden. Es ist also gleichgültig, ob dieser im In- oder Ausland lebt.