Jugendliche mit Bewerbungsmappe Alexander Raths - Fotolia.com

Schule oder Arbeit?

Nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht und Vollendung des 15. Lebensjahres darf ein Jugendlicher offiziell arbeiten. Davor gilt grundsätzlich ein Kinderarbeitsverbot.

Die allgemeine Schulpflicht dauert 9 Jahre. Danach sind eine Lehre oder der Besuch einer weiterführenden Schule möglich.

Eine Lehre kann ab dem 14. Lebensjahr und nach Beendigung der Schulpflicht begonnen werden. Zum Abschluss des Lehrvertrages benötigt man die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

Wenn Eltern völlig andere Vorstellungen von der beruflichen Zukunft ihres Kindes haben, kann ein Jugendlicher sogar das Gericht anrufen. Das Gericht prüft die Argumente und trifft dann angemessene Verfügungen.