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Ich bin adoptiert - wie bekomme ich Informationen?

Auch wenn ein Adoptivkind rechtlich ganz zu seiner neuen Familie gehört: Soweit es seine Identität betrifft, hat es auch Wurzeln in jener Familie, in der es geboren wurde. Zu einem „sicheren Boden“, auf den man im späteren Leben gut stehen kann, gehört auch, zu wissen, wo man herkommt. Biografiearbeit, also die Beschäftigung mit seiner Herkunft, ist daher auch für Adoptivkinder ein wichtiger Prozess, um sich als Ganzes zu erleben.

Biografiearbeit mit dem Erinnerungsbuch

Biografisches Arbeiten ist der Versuch, gemeinsam mit dem Kind und allen Beteiligten die eigene Lebensgeschichte zu erkunden und dadurch an Identität und Selbstsicherheit zu gewinnen. Das Auffinden von Fakten und Daten mit der Hilfe der Adoptiveltern und das Sprechen über Ereignisse und Personen aus der Vergangenheit helfen einem Kind, seine Lebensgeschichte anzunehmen und in das Bild von sich selbst zu integrieren.

Als Hilfestellung stellt die Kinder- und Jugendhilfe für oberösterreichische Adoptivfamilien ein Erinnerungsbuch zur Verfügung. In einem Ordner werden Informationen gesammelt, dokumentiert und zusammengefasst. Durch Daten, Fotos und Zeichnungen soll ein bunter Begleiter für das Kind durch Vergangenheit und Gegenwart entstehen.

Der ganze Ordner, bestehend aus einer bunten Ringmappe mit Anleitung, mehr als 40 befüllbaren Seiten aus festem Papier und einer CD mit den Vorlagen kann gegen einen Unkostenbeitrag von 20 Euro bestellt werden. 

Zur Bestellung per E-Mail

Wo bekomme ich amtliche Informationen?

Ein sinnvoller Schritt des interessierten Adoptivkindes ist die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Personenstandsbehörde.

  • Geburten vor 1939: Pfarramt der Kirchengemeinde des Geburtsortes.
  • Geburten nach 1939: Standesamt (Standesamtsverband) bei der Gemeinde oder dem Magistrat.

Einblick in die Personenstandsbücher dürfen nur Personen nehmen,

  • auf die sich der Eintrag bezieht
  • deren Personenstand durch den Eintrag berührt wird (z.B. Ehegatten, eingetragene Partner, Vorfahren und Nachkommen)
  • die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen

Im Fall einer Inkognitoadoption ist dieses Recht auf die Adoptiveltern und das Adoptivkind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, beschränkt.

Auch eine Kontaktaufnahme mit der Kinder- und Jugendhilfe jenes Bezirkes, der die Adoption vermittelt hat, ist möglich. Die Kinder- und Jugendhilfe darf zwar keine Daten weitergeben, sie kann aber versuchen, an die leiblichen Eltern heranzutreten, um deren Einverständnis für die Weitergabe der Kontaktdaten zu erhalten. In vielen Fällen kommt es dadurch zu einer direkten Kommunikation zwischen leiblichen Eltern und Kind. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Eltern nicht gefunden werden oder ein Kontakt abgelehnt wird.