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Das Verfahren

Die Überprüfung der persönlichen Eignung jedes Werbers sowie aller im gemeinsamen Haushalt lebender Personen erfolgt durch den/die zuständige Sozialarbeiter/in der Kinder- und Jugendhilfe.

Ob jemand für die Adoption eines Kindes geeignet ist, zeigt sich durch eine Gesamtschau über mehrere Faktoren:

  1. Erstgespräch bei der Kinder- und Jugendhilfe des Wohnbezirks der Adoptivwerber
    Dieses Gespräch ist meist der erste Kontakt mit dem/der für die Abwicklung des Adoptionsverfahrens zuständigen Sozialarbeiter/-in. In einem ausführlichen Beratungsgespräch kommt es zu einer Klärung der Unterschiede zwischen Adoption und Pflege, einer grundsätzlichen Information der Adoptivwerber über die speziellen Anforderungen und Rahmenbedingungen des Adoptionsverfahrens sowie zu einer Klärung über die Motivation der Interessenten, ein Kind zu adoptieren.
  2. Verpflichtender Besuch des Einführungsvortrages "Erste Information zum Thema Adoption"
    Mit dem Anmeldeformular, das man beim Erstgespräch erhält, ist eine Terminvereinbarung für den Informationsvortrag möglich. Dieser Vortrag wird von der privaten Einrichtung plan B mehrmals im Jahr durchgeführt und bietet eine allgemeine Information über die wichtigsten Themen im Zusammenhang mit der Adoption (Adoptionsformen, Voraussetzungen, grundsätzliche Rechtsinformationen, Situation der Kinder/leiblichen Eltern/Adoptiveltern, Abläufe ...). Adoptivwerber sollen dadurch eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Weg erhalten. Die Besuchsbestätigung dient zur Vorlage bei der Kinder- und Jugendhilfe und leitet den nächsten Schritt ein.
    Linktipp: www.planb-ooe.at
  3. Beginn der Überprüfung der persönlichen Eignung durch die Kinder- und Jugendhilfe der Bezirksverwaltungsbehörde:
    Teile dieser Überprüfung sind zum Beispiel ein Gespräch mit dem zuständigen Sozialarbeiter, ein Hausbesuch zur Feststellung der Wohnsituation, die Überprüfung der gesundheitlichen und finanziellen Situation, die Vorlage eines Strafregisterauszugs, die Wahrnehmung von mindestens zwei Terminen bei einem klinischen Psychologen/einer klinischen Psychologin.
  4. Fachliche Vorbereitung durch den verpflichtenden Besuch des Seminars "Fachliche Vorbereitung für Adoptivwerber"
    Diese setzt sich aus 5 Modulen zusammen und dient der konkreten fachlichen Vorbereitung der Werber. Mit der Besuchsbestätigung kann man wieder mit der Kinder- und Jugendhilfe Kontakt aufnehmen, um das Eignungsüberprüfungsverfahren abzuschließen.
  5. Den Abschluss des gesamten Eignungsüberprüfungsverfahrens bildet eine Gesamtbewertung der vorgelegten Unterlagen sowie der vorliegenden Erhebungen und Eindrücke.
  6. Eintragung in die Adoptivwerberevidenz durch die Bezirksverwaltungsbehörde:
    In die Evidenz werden alle positiv überprüften Werber, ohne Vornahme einer Reihung, aufgenommen. Werden für ein zur Adoption stehendes Kind die bestmöglich geeigneten Eltern gesucht, kann auf die in dieser Evidenz erfassten Werber zurückgegriffen werden.
  7. Vermittlung eines Kindes:
    Der/die für das Kind zuständige Sozialarbeiter/-in nimmt Kontakt mit den ausgewählten Werbern auf. Diese erhalten eine kurze Überlegungsfrist, für die ihnen alle relevanten Informationen über das Kind als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden. Entscheiden sich die Werber für das Kind, wird die Kennenlernphase eingeleitet.
  8. Abschluss eines Adoptionsvertrags und dessen gerichtliche Bewilligung:
    Um ein Kind adoptieren zu können, muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Da das Kind nicht eigenberechtigt, also noch nicht volljährig ist, wird dieser Vertrag durch die/den Annehmende/n und den gesetzlichen Vertreter des Kindes geschlossen. Der Abschluss des Adoptionsvertrages erfolgt in der Regel bei einem Notar oder beim Rechtsanwalt. Nach der Unterzeichnung muss der Adoptionsvertrag noch vom zuständigen Pflegschaftsgericht bewilligt werden. In diesem Verfahren sind bestimmte Zustimmungs- und Anhörungsrechte, zum Beispiel von den leiblichen Eltern, zu wahren. Erst wenn die Bewilligung rechtskräftig ist, ist die Adoption gültig, und zwar rückwirkend ab der Unterzeichnung des Vertrages.