Erwachsener reicht einem Kind die Hand RioPatuca Images - Fotolia.com

Auslandsadoption

Die Anzahl der Adoptivwerber ist in Österreich größer als die Zahl der zu adoptierenden Kinder. Werber in Oberösterreich können neben dem Antrag auf Inlandsadoption auch einen Antrag für eine Auslandsadoption stellen.

Von einer Auslandsadoption spricht man, wenn die Adoptivwerber in Österreich leben und das zu adoptierende Kind in einem anderen Staat.

Zahlreiche Staaten sind dem Haager Adoptionsübereinkommen beigetreten. Dieses Übereinkommen hat das Ziel, dass internationale Adoptionen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner Grundrechte stattfinden, und dass Kinderhandel verhindert wird.

In Auslandsadoptionsverfahren ist die Kinder- und Jugendhilfe sogenannte Zentralbehörde und damit jene Anlaufstelle, über die der Kontakt mit der Zentralbehörde des Heimatstaates des Kindes erfolgt.

Es besteht auch die Möglichkeit, Kinder aus Staaten zu adoptieren, die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind. Erste Anlaufstelle ist auch in diesen Verfahren die Kinder- und Jugendhilfe. Eine Antragstellung für mehrere Länder ist nicht möglich.