Eine vierköpfige Familie überquert einen Schutzweg Pavel Losevsky - Fotolia.com

Beratung

Beim ersten Beratungsgespräch mit Ihrer regional zuständigen Kinder- und Jugendhilfe geht es um grundlegende Informationen: Den Unterschied zwischen Pflege und Adoption, die Einschätzung Ihrer eigenen Motivation und den weiteren Ablauf.

Eignungsüberprüfung

Nun überprüft die Kinder- und Jugendhilfe, ob Sie persönlich, sozial, gesundheitlich und wirtschaftlich als Pflegeeltern geeignet sind. Neben der Einholung der notwendigen Dokumente finden auch Gespräche bei Ihnen zu Hause statt.

Es können alleinstehende Personen genauso Pflegemutter/-vater werden wie Paare. Bei Paaren werden beide Partner in die Eignungsüberprüfung einbezogen.

Als Voraussetzungen gelten zum Beispiel:

  • Der Altersunterschied zwischen den Pflegeeltern und einem Pflegekind sollte dem natürlichen Altersunterschied entsprechen.
  • Beruf und Familie sollten gut vereinbar sein.
  • Für alle im Haushalt lebenden Personen muss die gesundheitliche Eignung in Form eines Gesundheitsfragebogens vom Arzt bestätigt werden.
  • Für alle im Haushalt lebenden Personen ist ein Strafregisterauszug vorzulegen.
  • Die Wohnverhältnisse müssen kindgerecht und die finanziellen Verhältnisse abgesichert sein. Für die soziale Integration des Pflegekindes in die Gesellschaft sind auch ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich.

In den Gesprächen mit Sozialarbeiter/-innen und in der psychologischen Überprüfung werden außerdem Ihre inneren Haltungen besprochen. Hier geht es um Ihre Motivation, die persönliche Geschichte, um Werte und Erziehungsvorstellungen, um persönliche Eigenschaften und insgesamt um die Fähigkeit, sich mit den besonderen Ansprüchen eines Pflegeverhältnisses (z.B. Achtung der Herkunftsfamilie) auseinanderzusetzen.

Fachliche Vorbereitung

Um Sie auf Ihre Aufgabe als Pflegefamilie gut vorzubereiten, ist die Teilnahme an einem Seminar Pflicht. Bei Paaren müssen beide Partner teilnehmen. Dieses Seminar umfasst 4 Wochenenden und behandelt folgende Schwerpunktthemen:

  • Rechtliche Grundlagen und Zusammenhänge im Pflegeverhältnis
  • Behandlung, Versorgung und Förderung von Pflegekindern
  • Prozesse und Bewusstseinsbildung in der Pflegefamilie
  • Beziehungsgestaltung zur Herkunftsfamilie und ihre Bedeutung
  • Bilanz und kritische Reflexion des Seminars

Linktipp: plan B

Abschlussgespräch und Vormerkung

Anschließend werden Sie von der Kinder- und Jugendhilfe zu einem Abschlussgespräch eingeladen. Sofern die persönliche Eignung festgestellt wurde und Sie das Vorbereitungsseminar absolviert haben, werden Sie als Pflegeeltern in einer Datenbank vorgemerkt.

Vermittlung

Bei der Anbahnung und Vermittlung achtet die Kinder- und Jugendhilfe darauf, dass Kind und Pflegefamilie zueinander passen. Die Bedürfnisse der Pflegefamilie, des Kindes und der leiblichen Eltern werden im Vorfeld sorgfältig abgeklärt. Geachtet wird zum Beispiel darauf,

  • ob die Pflegefamilie die nötigen Ressourcen hat, um die Bedürfnisse des Pflegekindes zu erfüllen
  • ob Geschwisterreihe und Altersabstand der Geschwister passen (das neu in die Familie kommende Kind soll das jüngste sein)
  • ob Wohnort und Erreichbarkeit mit den vorgesehenen Besuchskontakten vereinbar sind
  • Die Kinder- und Jugendhilfe kümmert sich dann um die ersten Kontakte und Besuche und organisiert die Übersiedlung des Pflegekindes. Beim Abschlussgespräch mit den Pflegeeltern und den leiblichen Eltern wird die Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Durch diese Betreuungsvereinbarung wird das Pflegeverhältnis zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Pflegeeltern rechtlich begründet.

Übersiedlung

Das Pflegekind zieht mit all seinen persönlichen Dingen zu Ihnen. Ein neues Leben beginnt. Für das Kind und für Sie.