Mehrere Kinder vor einer Schultafel Andrey Kiselev - Fotolia.com

Präsenzschulen

SuSA ist ein Sozialer Dienst der Kinder- und Jugendhilfe für oö. Pflichtschulen. An mehr als 200 dieser Schulen ist ein/e Sozialarbeiter/-in zu festgelegten Zeiten persönlich anwesend. In dieser Zeit können sich die Schüler/-innen und die Lehrkräfte direkt an sie wenden. Diese Schulen nennt man Präsenzschulen.

Wie wird eine Schule Präsenzschule?

In jedem Bezirk (Stadt mit eigenem Statut) überprüft eine Arbeitsgruppe mit Vertretern/-innen der Kinder- und Jugendhilfe und der Schulen regelmäßig, welche Schulen Präsenzschulen sein sollen. Ausschlaggebend ist einerseits die Größe der Schule und anderseits die Zahl der Schüler/-innen, die Hilfe durch Betreuungslehrer/-innen oder Kinder- und Jugendhilfe benötigen. Eine SuSA-Koordinatorin beim Amt der Oö. Landesregierung sorgt dafür, dass die Kriterien landesweit einheitlich gehandhabt werden.

Die ausgewählten Schulen schließen eine Kooperationsvereinbarung mit der Kinder- und Jugendhilfe, in der die Rahmenbedingungen, unter denen SuSA in der Schule arbeitet, festgelegt werden.

Wie erfahre ich, ob es in der Schule meines Kindes eine/-n Schulsozialarbeiter/-in gibt?

Wenn Ihr Kind in eine Präsenzschule geht, hat es zu Beginn des Schuljahres einen Elternbrief mit nach Hause bekommen, in dem sich Ihr/-e Schulsozialarbeiter/-in vorgestellt hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kind einen solchen Elternbrief bekommen hat und Sie auch im Mitteilungsheft Ihres Kindes keinen Hinweis auf die Erreichbarkeit von SuSA finden, rufen Sie in der Schule oder in Ihrer Bezirkshauptmannschaft / Ihrem Magistrat (Kinder- und Jugendhilfe) an.

Unsere Schule ist keine Präsenzschule? Kann ich mich trotzdem an SuSA wenden?

Grundsätzlich können sich auch Schüler/-innen (oder Eltern), deren Schule keine Präsenzschule ist, an SuSA wenden. Dazu rufen Sie in Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder Ihrem Magistrat (Kinder- und Jugendhilfe) an.

Auch Pädagogen/-innen können sich an SuSA wenden, wenn Sie sich um ein Kind Sorgen machen. Es genügt ein Schreiben oder E-Mail an die Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat (Kinder- und Jugendhilfe), in dem Sie Ihre Sorge beschreiben. Bitte vergessen Sie nicht, mitzuteilen, wie SuSA Sie erreichen kann.