Zwei Stapel Euromünzen auf Banknoten grafikplusfoto - Fotolia.com

Wie hoch ist der Unterhalt?

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Alter des Kindes (Prozentsätze) und dem (Netto-)Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils (Bemessungsgrundlage). Berücksichtigt werden bei der Berechnung des Unterhalts auch weitere Sorgepflichten (Ehepartner, weitere unversorgte Kinder). Für die Berechnung des Unterhalts muss der unterhaltspflichtige Elternteil sein Einkommen offenlegen.

Eigene Einkünfte des Kindes (z.B. Lehrlingsentschädigung) verringern die Höhe des Unterhalts oder führen zum Erlöschen des Unterhaltsanspruchs (Selbsterhaltungsfähigkeit).

In besonderen Fällen (z.B. für medizinische Sonderkosten) kann zusätzlich zum laufenden Unterhalt eine weitere Geldleistung zustehen (Sonderbedarf).

Prozentsätze

Nach der Rechtsprechung stehen Kindern innerhalb bestimmter Altersstufen folgende Prozentsätze des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen zu:

 0-6 Jahre  16 %
 6-10 Jahre  18 %
 10-15 Jahre  20 %
 über 15 Jahre  22 %

Bei weiteren Sorgepflichten (weitere Kinder, einkommenslose Ehepartner) werden diese Prozentsätze reduziert. Ein einmal festgesetzter Unterhalt bleibt daher nicht immer gleich (Alter des Kindes, Änderung des Einkommens, ...). Für die Änderung ist eine neue Vereinbarung oder der Antrag des Kindes oder des Unterhaltspflichtigen bei Gericht notwendig.

Für die Berechnung des Unterhaltsanspruches des Ehepartners ist nicht die Kinder- und Jugendhilfe, sondern das Gericht zuständig. Die Kinder- und Jugendhilfe vertritt Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Besteht über das 18. Lebensjahr hinaus ein Unterhaltsanspruch, so ist dieser selbstständig vom Betroffenen zu regeln.

Gibt es einen Mindestunterhalt?

Nein, es gibt keinen Mindestunterhalt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Bei sehr geringem Einkommen ist daher auch der Unterhaltsbetrag sehr gering. Ist ein unterhaltspflichtiger Elternteil gar nicht leistungsfähig, weil das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt oder weil wegen Krankheit oder Behinderung gar kein Einkommen erzielen werden kann, dann kann es vorkommen, dass gar kein Unterhalt gezahlt werden muss.