Titelseite des Beratungs-Scheckhefts mit dem Titel Abt. Kinder- und Jugendhilfe

Beratungsscheck

Terminvereinbarung

Die konkrete Beratung kann von Pflege- bzw. Herkunftseltern ohne Kontaktaufnahme mit der Behörde (oder mit plan B) und ohne inhaltliche Vorgabe in Anspruch genommen werden. Eine Liste mit Namen und Telefonnummer der teilnehmenden Beraterinnen und Berater ist auf www.kinder-jugendhilfe-ooe.at abrufbar. Die Pflege- bzw. Herkunftseltern vereinbaren dort einen Termin – der Beratungs-Scheck ermöglicht einen bevorzugten Zugang, sodass man nicht länger als max. 3 Wochen warten muss.

Berater/-innen

Die Kinder- und Jugendhilfe hat erfahrene Beraterinnen und Berater kontaktiert, die auch mit Themen wie Pflegeelternschaft, Kinder- und Jugendhilfe oder besondere Familienkonstellationen vertraut sind. Diese sind regional verteilt, damit keine allzu langen Anfahrtswege erforderlich sind.

Kosten

10 Termine pro Kalenderjahr und Pflege- bzw. Herkunftsfamilie sind kostenlos, diese können mit den Beratungsschecks in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden vom Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, zu einem vereinbarten Tarif getragen. Darüber hinaus müssen Beratungsleistungen von den Pflege- bzw. Herkunftseltern selbst bezahlt werden.

Vertraulichkeit

Die Beraterinnen und Berater verrechnen die Beratung mit der Kinder- und Jugendhilfe des Landes. Die Daten der Pflege- bzw. Herkunftseltern werden ausschließlich zum Zweck der Verrechnung verwendet. Die Information über die Inanspruchnahme wird nicht an die zuständige/fallführende Kinder- und Jugendhilfe weitergegeben.

Die beruflichen Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.

Beratungsschecks

Das Scheckheft mit 10 Beratungsschecks erhält man von der zuständigen Sozialarbeiterin bzw. dem zuständigen Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde. Bei neuen Pflegeverhältnissen wird es mit der Betreuungs­vereinbarung ausgegeben, bei bestehenden spätestens beim nächsten Hilfeplangespräch. Herkunftseltern erhalten diese ebenfalls von der für sie zuständigen Sozialarbeiterin bzw. dem zuständigen Sozialarbeiter.

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter tragen auf den Schecks die Namen der Pflege- bzw. Herkunftseltern ein und stempeln diese ab. Damit wird da Scheckheft zum persönlichen Exemplar.

Sollte ein Scheckheft verlorengehen, kann die Pflege- bzw. Herkunftsfamilie Ersatz nachfordern. Dasselbe gilt, wenn die Familie die Schecks aufgebraucht hat. Eingelöst werden können je Pflege- bzw. Herkunftsfamilie jedoch immer nur 10 Beratungsschecks pro Jahr.