Gänseblümchen in seinen Wachstumsphasen Delphimages - Fotolia.com

Sorge um das Kindeswohl

Die Kinder- und Jugendhilfe wird dann tätig, wenn in Familien die Versorgung, Betreuung und Erziehung der Kinder bzw. Jugendlichen nicht ausreichend gewährleistet ist und somit ein Hilfebedarf besteht. Die verschiedenen Systeme sind dort besonders gefordert, wo sie erhebliche Belastungen in einer Familie wahrnehmen bzw. das Kindeswohl gefährdet erscheint.

PädagogInnen und andere Betreuungspersonen sind oft die ersten, die bei einem Kind Anzeichen von Vernachlässigung oder Gewalt wahrnehmen. Das betroffene Kind kann sich in seiner Situation meist nicht selbst helfen und ist auf Ihre Hilfe angewiesen.

 

Wie rede ich mit dem Kind?

Ein Gespräch mit dem Kind sollte ihm das Gefühl geben, dass seine Not gesehen und es ernst genommen wird. Dem Kind die Möglichkeit zu geben, sich in einer ruhigen Atmosphäre auszusprechen, stärkt sein Vertrauen und gibt ihm ein Gefühl von Sicherheit.

Im Gespräch sollte die Sprachebene des Kindes gewählt werden. Stellen Sie möglichst offene Fragen (jedenfalls keine Suggestivfragen). Überstürzte Aktionen oder übertriebene, wertende oder bagatellisierende Äußerungen belasten das Kind zusätzlich.

Sofern es möglich ist, sollte das weitere Vorgehen mit dem Kind abgestimmt werden.

 

Beobachtungshilfe

Die Beobachtungshilfe für PädagogInnen soll eine Unterstützung für die Fachkräfte sein, die Kinder und Jugendliche täglich betreuen. Die Auflistung stellt relevante Bereiche dar, die bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung beobachtet werden können. Sie soll auch als Grundlage für das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, bzw. wenn diese sich nicht an Vereinbarungen halten oder auf Gesprächseinladungen nicht reagieren, für das Gespräch mit der Kinder- und Jugendhilfe dienen.

Anfrage ohne Nennung des Namens des Kindes

Abgesehen von den Bestimmungen des § 48 Schulunterrichtsgesetz bzw. des § 14 OÖ. Kinderbetreuungsgesetz können sich Lehrkräfte und Fachkräfte der Kinderbetreuungseinrichtungen jederzeit bei der Kinder- und Jugendhilfe informieren, ohne dabei den Namen des betroffenen Kindes oder Jugendlichen zu nennen, wenn...

  • sie sich über ein Kind oder einen Jugendlichen Sorgen machen,
  • sie sich nicht sicher sind, wie die Situation zu beurteilen ist,
  • nicht ausreichend Hinweise vorhanden sind, die eine Meldung rechtfertigen würden.

Dabei können Fachkräfte den/die zuständige/n Sozialarbeiter/in kontaktieren, ohne Namensnennung des Kindes die Umstände des Falles besprechen und Informationen bekommen, z.B. zu folgenden Fragestellungen:

  • Was könnte hinter dem Verhalten des Kindes stecken?
  • Ab wann ist die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe gegeben?
  • Wie könnte eine Zusammenarbeit zwischen Kinderbetreuungseinrichtung / Schule, Kinder- und Jugendhilfe und Familie aussehen?
  • Welche Möglichkeiten und Hilfen gibt es für die Familie, für das Kind?

Melde- und Mitteilungspflichten

Wenn Sie sich als Fachkraft Sorgen um ein Kind machen und den Verdacht haben, dass das Kind zu Hause vernachlässigt, geschlagen oder sexuell missbraucht wird, dann haben Sie eine Mitteilungspflicht, die gesetzlich geregelt ist.

 

Vorgehensweisen

Die verschiedenen Systeme sind vor allem dann auf eine gemeinsame Kooperation angewiesen, wenn das Kindeswohl gefährdet erscheint.

Beginnen kann diese Zusammenarbeit bereits, wenn sich eine Fachkraft trotz interner Hilfen, wie z.B. Stützkräfte, Sonderpädagogisches Zentrum, Schulpsychologie, Schulärztin/-arzt, Sorgen um ein Kind/einen Jugendlichen macht und merkt, dass es schwierig ist, die Eltern für eine Kooperation zu gewinnen.

In der Regel ersucht die Kinder- und Jugendhilfe dazu um einen schriftlichen Bericht.

Notwendig wird die Zusammenarbeit dort, wo das Kindeswohl akut gefährdet ist, z.B. bei konkretem Verdacht auf Vernachlässigung, körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch. Bei einer akuten Kindeswohlgefährdung muss sofort gehandelt werden, ohne zuvor mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen!

Daraus ergeben sich je nach Schwere der Situation zwei unterschiedliche Vorgehensweisen: